Kirche braucht Veränderung!
Kolpingwerk Diözesanverband Osnabrück kritisiert Ende des Synodalen Ausschusses
Das Kolpingwerk im Diözesanverband Osnabrück kritisiert den Stopp der geplanten Einrichtung des Synodalen Ausschusses für die Katholische Kirche in Deutschland. "Unsere Kirche bedarf dringend Veränderungen. Die Vielzahl engagierter Christen in unseren Gemeinden strebt danach, Mitbestimmung auszuüben und die Kirche vor Ort, in unseren Bistümern und in Deutschland aktiv mitzugestalten", äußerte Monika Leifeling, Diözesanleiterin des Handlungsfeldes „Kirche mitgestalten“. Leifeling betonte weiter, dass demokratische Strukturen, wie sie im Kolpingwerk gelebt werden, auch der Kirche insgesamt zugutekommen würden und ergänzt weiter, dass dieses Machtwort aus Rom alle weiteren Reformbemühungen zunichte-mache und dafür sorge, dass Gläubige weiterhin die Kirche verlassen.
Kolpingwerk Diözesanverband Osnabrück kritisiert Ende des Synodalen Ausschusses
Das Kolpingwerk Diözesanverband Osnabrück fordert Rom und die Deutsche Bischofskonferenz auf, die Reformen weiter voranzutreiben, den Dialog zu suchen und sich für die Einrichtung eines Synodalen Ausschusses weiterhin einzusetzen. Insbesondere die erzielten Ergebnisse des Synodalen Weges müssen weiterentwickelt und mit Leben erfüllt werden.
Das Kolpingwerk zu Gast in Osnabrück -
Ein herzliches Willkommen an all unsere Gäste!
Artikel der Bundesebene
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Kolping setzt sich für Sonntagsschutz ein
Kolpingwerk Niedersachsen fordert Korrekturen beim Entwurf der Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten.
Im Rahmen der Novellierung der niedersächsischen Gesetzgebung über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten lehnen wir eine Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten und die damit verbundene weitere Aushöhlung des Sonntagsschutzes ab.
In dem vorliegenden Gesetzentwurf begrüßen wir einerseits, dass die Bedingungen für die vier bisher möglichen verkaufsoffenen Sonntage nun klar geregelt werden. Ebenfalls begrüßen wir, dass eine Ladenöffnung an den staatlich anerkannten Feiertagen, den vier Adventssonntagen und der Öffnung am 27. Dezember (wenn dies ein Sonntag ist) untersagt wird. Damit trägt der vorliegende Gesetzentwurf in dieser Hinsicht zur Stärkung des Sonn- und Feiertagsschutzes bei.
Andererseits lehnen wir die vorgesehene Gesetzesänderung, in Ortsbereichen an zwei weiteren Sonntagen die Öffnung von Verkaufsstellen zuzulassen, strikt ab. Mit der vorgesehenen Gesetzgebung besteht die Möglichkeit, sechs verkaufsoffene Sonntage pro Kommune zuzulassen. Auch wenn bei der vorgeschlagenen Regelung jede Verkaufsstelle maximal an vier Sonntagen pro Jahr geöffnet haben darf, so ist dies eine klare Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten am Sonntag und damit eine weitere Aushöhlung des Sonntagsschutzes.
Die von uns akzeptierten vier verkaufsoffenen Sonntage sollten mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geregelt und beschlossen werden. Wir fordern die Mandatsträger im Landtag auf, die im Gesetzentwurf eingebrachten zwei weiteren Öffnungen an Sonntagen von Verkaufsstellen in Ortsbereichen komplett zu streichen.
Kolpingwerk Niedersachsen fordert Korrekturen beim Entwurf der Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten.
Im Rahmen der Novellierung der niedersächsischen Gesetzgebung über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten lehnen wir eine Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten und die damit verbundene weitere Aushöhlung des Sonntagsschutzes ab.
In dem vorliegenden Gesetzentwurf begrüßen wir einerseits, dass die Bedingungen für die vier bisher möglichen verkaufsoffenen Sonntage nun klar geregelt werden. Ebenfalls begrüßen wir, dass eine Ladenöffnung an den staatlich anerkannten Feiertagen, den vier Adventssonntagen und der Öffnung am 27. Dezember (wenn dies ein Sonntag ist) untersagt wird. Damit trägt der vorliegende Gesetzentwurf in dieser Hinsicht zur Stärkung des Sonn- und Feiertagsschutzes bei.
Andererseits lehnen wir die vorgesehene Gesetzesänderung, in Ortsbereichen an zwei weiteren Sonntagen die Öffnung von Verkaufsstellen zuzulassen, strikt ab. Mit der vorgesehenen Gesetzgebung besteht die Möglichkeit, sechs verkaufsoffene Sonntage pro Kommune zuzulassen. Auch wenn bei der vorgeschlagenen Regelung jede Verkaufsstelle maximal an vier Sonntagen pro Jahr geöffnet haben darf, so ist dies eine klare Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten am Sonntag und damit eine weitere Aushöhlung des Sonntagsschutzes.
Die von uns akzeptierten vier verkaufsoffenen Sonntage sollten mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geregelt und beschlossen werden. Wir fordern die Mandatsträger im Landtag auf, die im Gesetzentwurf eingebrachten zwei weiteren Öffnungen an Sonntagen von Verkaufsstellen in Ortsbereichen komplett zu streichen.